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Arbeitsrecht
> Aktuelles zum Arbeitsrecht
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über besondere praktische Erfahrungen und Spezialkenntnisse auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts.
Der Arbeitsbereich umfasst folgende Schwerpunkte:- Individualarbeitsrecht
- Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
- Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages einschließlich Kündigungsschutz
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
- Schutz besonderer Personengruppen (etwa Mütter, Betriebsverfassungsorgane, Schwerbehinderte)
- Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts (insbesondere Arbeitslosengeld) und des Sozialversicherungsrecht
- Kollektives Arbeitsrecht
- Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
- Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts
In diesen Bereichen ist Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner, um Ihre rechtlichen Fragen und Probleme qualifiziert und kosteneffizient zu lösen.
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